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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

1.2. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sind schriftlich niederzulegen.

3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Preise

1.2. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne jegliche Nachlässe inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Mehrwertsteuer innerhalb der vereinbarten Lieferfrist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

1.2. Die Preisbindung für das bestellte Fahrzeug beträgt 4 Monate ab Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers. Sollte das bestellte Fahrzeug erst nach erreichen dieser Frist zur Auslieferung kommen und zwischenzeitlich Preiserhöhung seitens des Herstellers stattgefunden haben, muss diese vom Käufer übernommen werden. Diese Preiserhöhung ist dem Käufer in vollem Umfang nachzuweisen.

3. Zahlung

3.1. Der volle Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen, sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Spätestens jedoch 4 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung und Übergabe der Rechnung vom Käufer zu zahlen.

3.2. Die Zahlung hat in bar oder per LZB - Scheck zu erfolgen.

3.3. Anzahlungen bei Vertragsabschluss werden nicht verlangt.

3.4. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht erfüllungsstatt angenommen.

3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Lieferung und Lieferverzug

4.1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer. Diese sind , soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.

4.2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäss Satz 4.1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er im Verzug ist, die Lieferung durch Nichtlieferung des Vorlieferanten unmöglich, so ist er von der Lieferung befreit. Der Käufer kann mit Bekanntgabe der Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4.3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 4.2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnittes.

4.4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

4.5. Konstruktions - und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

5. Abnahme

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 4 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

5.2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von imZusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

6.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäussert kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger , z.B. der EurotaxSchwacke GmbH, den gewöhnlichen Verkaufswert ermittelt. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

6.3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

7. Garantie

7.1. Der Verkäufer verpflichtet sich , alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief zulassungsfertig auszuliefern. Bei Auslieferung wird dem Kunden eine vom autorisierten Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. Serviceheft in der jeweiligen Landessprache übergeben.

7.2. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den Bestimmungen des Herstellers.

8. Haftung

8.1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Massgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

  • Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  • Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
  • Für leicht fahrlässige durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nich gehaftet.

8.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

8.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 4 abschliessend geregelt.

8.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

8.5. Rückgaberecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:

  • Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
  • Fernkommunikationsmittel sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails usw. I
  • st der Käufer ein Verbraucher und ist der Kaufvertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen, so kann der Käufer seine Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bei der Fa. Auto-Punkt Lebus, Peter Klose, Goethestraße 2, 15326 Lebus, Telefon: +49 33604 465, Telefax: +49 33604 6016, E-Mail: info(at)autopunktlebus(dot)de widerrufen. Dieser Widerruf muß keine Begründung enthalten. Der Widerruf ist in Textform oder durch Zurücksendung des Kaufgegenstands innerhalb von 2 Wochen zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer zur Rücksendung des Kaufgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Verkäufers verpflichtet.
  • Hat der Käufer die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Rücksendung zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
  • Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu Vergüten.
  • Die durch die Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Schlussklausel

9.1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Stand: 01.08.2010

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